Private Lernfahrten/übungsfahrten
Tipps für begleitete Übungsfahrten. Gerne unterstütze ich Dich, wenn Du zuhause mit einer Begleitperson Übungsfahrten unternimmst. Ich gebe Dir Tipps, Lernmaterial wie Merkblätter, Skizzen etc. und sage Dir, was Du gezielt üben sollst. Wichtig ist, dass Du Dir immer ein Ziel fürs private Fahren setzt!
Gezielt üben heisst, dass in den Fahrstunden Gelernte zu vertiefen. Einfach nur herumfahren bringt wenig oder führt dazu, dass Du Dir etwas Falsches aneignest! Achte dabei auch darauf, dass Dir Dein Beifahrer nicht seinen eigenen Fahrstil oder seine eigenen Ideen aufdrängt. Übe so, wie Du es von Deinem Fahrlehrer instruiert bekommen hast! Beachte auch die gesetzlichen Bestimmungen für Lernfahrten.
Gesetzliche Bestimmungen für LernfahrtenDie Begleitperson muss mindestens 23 Jahre alt und seit mindestens 3 Jahren im Besitz des Führerausweises der entsprechenden Kategorie sein.
Des Weiteren ist das Fahren unter Alkoholeinfluss verboten.
Es gilt für die Lernfahrerin bzw. den Lernfahrer sowie die Begleitperson ein Alkoholwert von 0,00. Auf Lern- und Prüfungsfahrten mit Motorwagen muss der Begleiter neben dem Lernfahrer Platz nehmen. Die Begleitperson muss die Handbremse leicht erreichen können. Achtung: Einzelne Fahrzeugmodelle verfügen über Feststellbremsen, die nicht vom Beifahrersitz aus erreicht werden können, z.B. US-Fahrzeuge oder Mercedes-Benz. Auch ist Vorsicht geboten bei Fahrzeugen der AMAG Gruppe.
Solange Motorfahrzeuge von Inhabern eines Lernfahrausweises geführt werden, müssen sie auf der Rückseite
an gut sichtbarer Stelle eine blaue Tafel mit weissem «L» tragen.
Gezielt üben heisst, dass in den Fahrstunden Gelernte zu vertiefen. Einfach nur herumfahren bringt wenig oder führt dazu, dass Du Dir etwas Falsches aneignest! Achte dabei auch darauf, dass Dir Dein Beifahrer nicht seinen eigenen Fahrstil oder seine eigenen Ideen aufdrängt. Übe so, wie Du es von Deinem Fahrlehrer instruiert bekommen hast! Beachte auch die gesetzlichen Bestimmungen für Lernfahrten.
Gesetzliche Bestimmungen für LernfahrtenDie Begleitperson muss mindestens 23 Jahre alt und seit mindestens 3 Jahren im Besitz des Führerausweises der entsprechenden Kategorie sein.
Des Weiteren ist das Fahren unter Alkoholeinfluss verboten.
Es gilt für die Lernfahrerin bzw. den Lernfahrer sowie die Begleitperson ein Alkoholwert von 0,00. Auf Lern- und Prüfungsfahrten mit Motorwagen muss der Begleiter neben dem Lernfahrer Platz nehmen. Die Begleitperson muss die Handbremse leicht erreichen können. Achtung: Einzelne Fahrzeugmodelle verfügen über Feststellbremsen, die nicht vom Beifahrersitz aus erreicht werden können, z.B. US-Fahrzeuge oder Mercedes-Benz. Auch ist Vorsicht geboten bei Fahrzeugen der AMAG Gruppe.
Solange Motorfahrzeuge von Inhabern eines Lernfahrausweises geführt werden, müssen sie auf der Rückseite
an gut sichtbarer Stelle eine blaue Tafel mit weissem «L» tragen.
Die Tafel ist zu entfernen, wenn keine Lernfahrt stattfindet.
Fahrschüler dürfen verkehrsreiche Strassen erst befahren, wenn sie genügend ausgebildet sind, Autobahnen und Autostrassen erst, wenn sie prüfungsreif sind.
Der Lernfahrausweis ist nur in der Schweiz, gültig.
Fahrschüler dürfen verkehrsreiche Strassen erst befahren, wenn sie genügend ausgebildet sind, Autobahnen und Autostrassen erst, wenn sie prüfungsreif sind.
Der Lernfahrausweis ist nur in der Schweiz, gültig.
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